Eine Bestellung, die eine Regelverletzung zur Folge hat, kann per Ausnahmegenehmigung dennoch genehmigt werden.
Um Ausnahmegenehmigungen für Bestellungen mit Regelverletzungen zu ermöglichen
Weitere Informationen finden Sie im Dell One Identity Manager Administrationshandbuch für Complianceregeln.
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Hinweis: Wenden Sie diese Entscheidungsverfahren nur unmittelbar nach einer Entscheidungsebene mit dem Entscheidungsverfahren „CR“ an. |
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Hinweis: Pro Entscheidungsworkflow kann nur ein Entscheidungsschritt mit den Entscheidungsverfahren "OC" oder "OH" definiert werden. |
Weitere Informationen finden Sie unter Explizite Ausnahmegenehmigung.
Entscheidungsverfahren | Beschreibung |
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OC (Ausnahmegenehmiger der verletzten Regeln) | Die Entscheidung wird von den Ausnahmegenehmigern der verletzten Regel getroffen. Da mit einer Bestellung durchaus mehrere Regeln verletzt werden können, wird die Bestellung allen Ausnahmegenehmigern parallel vorgelegt. Eine Ablehnung der Ausnahmegenehmigung durch einen der Ausnahmegenehmiger führt zur Ablehnung der Bestellung. |
OH (Ausnahmegenehmiger der schwersten Regelverletzung) |
Die Entscheidung wird durch die Ausnahmegenehmiger der Regel mit dem höchsten Gefährdungsgrad getroffen. Damit kann bei Verletzung mehrerer Regeln durch eine Bestellung das Verfahren der Ausnahmegenehmigung verkürzt werden. Für dieses Entscheidungsverfahren stellen Sie sicher, dass:
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Abbildung 10: Beispiel für einen Entscheidungsworkflow mit Regelprüfung und Ausnahmegenehmigung
Ablauf einer Regelprüfung mit Ausnahmegenehmigung
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HINWEIS:
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Konfigurationsparameter | Bedeutung |
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QER\ITShop\ PersonInsertedNoDecideCompliance |
Der Konfigurationsparameter legt fest, ob die Person, die eine Bestellung auslöst, diese auch entscheiden darf, wenn durch die Bestellung Complianceregeln verletzt werden. |
QER\ITShop\ PersonOrderedNoDecideCompliance |
Der Konfigurationsparameter legt fest, ob die Person, für die eine Bestellung auslöst wird, diese auch entscheiden darf, wenn durch die Bestellung Complianceregeln verletzt werden. |
QER\ComplianceCheck\ DisableSelfExceptionGranting |
Ausschluss eines Regelverletzers aus dem Kreis der Ausnahmegenehmiger. Wenn der Konfigurationsparameter aktiviert ist, darf niemand seine eigene Regelverletzung genehmigen. |
Für Ausnahmegenehmiger muss geregelt werden, ob sie ihre eigenen Bestellungen entscheiden dürfen. Das gewünschte Verhalten legen Sie über die Konfigurationsparameter „QER\ITShop\PersonOrderedNoDecideCompliance“ und „QER\ITShop\PersonInsertedNoDecideCompliance“ fest. Dabei wird verhindert, dass die Hauptidentität des Bestellers (beziehungsweise des Empfängers der Bestellung) und ihre Subidentäten eine Ausnahmegenehmigung erteilen können.
Um zu verhindern, dass ein Ausnahmegenehmiger seine eigenen Bestellungen entscheiden darf
Der Konfigurationsparameter wirkt auf die Bestellungen, die ein Ausnahmegenehmiger für sich selbst bestellt hat, sowie auf alle Bestellungen, die eine andere Person für ihn bestellt hat. Wenn der Konfigurationsparameter nicht aktiviert ist, dann ist der Ausnahmegenehmiger auch für seine eigenen Bestellungen entscheidungsberechtigt. Seine Bestellung wird ihm dann selbst zur Genehmigung vorgelegt.
Um zu verhindern, dass ein Ausnahmegenehmiger Bestellungen, die er für sich oder für andere Kunden ausgelöst hat, entscheiden kann
Wenn der Konfigurationsparameter nicht aktiviert ist, dann ist der Ausnahmegenehmiger auch für diese Bestellungen entscheidungsberechtigt.
Für Ausnahmegenehmiger muss außerdem geregelt werden, ob sie ihre eigenen Regelverletzungen genehmigen dürfen. Standardmäßig wird eine Person, die eine Regel verletzt, für diese Regel als Ausnahmegenehmiger ermittelt, wenn sie Mitglied der Anwendungsrolle Ausnahmegenehmiger für diese Regel ist. Damit kann sie sich eigene Regelverletzungen genehmigen.
Um zu verhindern, dass eine Person sich selbst eine Ausnahmegenehmigung erteilt
Personen, die eine Regel verletzen, werden nicht als Ausnahmegenehmiger für diese Regelverletzung ermittelt.
Konfigurationsparameter | Bedeutung bei Aktivierung |
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QER\ComplianceCheck\EnableITSettingsForRule | Die IT Shop Eigenschaften der Complianceregeln werden eingeblendet und können bearbeitet werden. |
Wenn der Konfigurationsparameter "QER\ComplianceCheck\EnableITSettingsForRule" aktiviert ist, können an Complianceregeln zusätzliche Eigenschaften erfasst werden, die bei der Regelprüfung von Bestellungen berücksichtigt werden.
Mit der IT Shop Eigenschaft Explizite Ausnahmegenehmigung bestimmen Sie, ob erneute Regelverletzungen einem Ausnahmegenehmiger vorgelegt werden oder ob bereits vorhandene Ausnahmegenehmigungen nachgenutzt werden sollen.
Option ist | Beschreibung |
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aktiviert | Eine erkannte Regelverletzung wird immer zur Ausnahmegenehmigung vorgelegt, auch wenn es bereits eine genehmigte Ausnahme aus einer früheren Verletzung der Regel gibt. |
deaktiviert | Eine erkannte Regelverletzung wird nicht erneut zur Ausnahmegenehmigung vorgelegt, wenn es bereits eine genehmigte Ausnahme aus einer früheren Verletzung der Regel gibt. Diese Ausnahmegenehmigung wird nachgenutzt und für die erkannte Regelverletzung automatisch eine Ausnahme zugelassen. |
Werden durch eine Bestellung mehrere Regeln verletzt und ist für eine dieser Regeln die Eigenschaft Explizite Ausnahmegenehmigung aktiviert, so wird die Bestellung den Ausnahmegenehmigern aller verletzten Regeln zur Genehmigung vorgelegt.
Regeln, für die die Option Explizite Ausnahmegenehmigung gesetzt ist, führen dann zu einer erneuten Ausnahmegenehmigung, wenn
- UND -
- ODER -
Im Fall a wird die Bestellung für den IT Shop-Kunden den Ausnahmegenehmigern vorgelegt. Wird die Bestellung genehmigt, gilt bei der nächsten Bestellung Fall b. Im Fall b muss jede Bestellung für den IT Shop-Kunden durch den Ausnahmegenehmiger entschieden werden, auch wenn die Bestellung selbst nicht zur Regelverletzung führt. Sie erreichen damit, dass Zuweisungen für Personen, für die Ausnahmen genehmigt wurden, bei jeder neuen Bestellung überprüft und erneut genehmigt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Dell One Identity Manager Administrationshandbuch für Complianceregeln.
Die Selbstbedienung (Entscheidungsverfahren „SB“) wird immer als einstufiges Verfahren definiert. Das bedeutet, zu einem Entscheidungsschritt für Selbstbedienung können Sie keinen weiteren Entscheidungsschritt einrichten.
Um eine Regelprüfung für Bestellungen mit Selbstbedienung zu realisieren
Bei positiv durchlaufener Regelprüfung wird die Bestellung genehmigt und somit eine implizite Selbstbedienung erreicht.
Um Ausnahmegenehmigungen für Regelverletzungen zu ermöglichen, können Sie eine Entscheidungsebene mit den Entscheidungsverfahren "OC" oder "OH" anfügen. Weitere Informationen finden Sie unter Ermitteln der Ausnahmegenehmiger.
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