Zusätzliche Aufgaben für risikomindernde Maßnahmen
Nachdem Sie die Stammdaten erfasst haben, können Sie verschiedene Aufgaben anwenden. Über die Aufgabenansicht stehen verschiedene Formulare zur Verfügung, mit denen Sie folgende Aufgaben ausführen können.
Überblick über die risikomindernde Maßnahme
Überblick über die risikomindernde Maßnahme
Auf dem Überblicksformular erhalten Sie auf einen Blick die wichtigsten Information zu einer risikomindernden Maßnahme.
Um einen Überblick über eine risikomindernde Maßnahme zu erhalten
- Wählen Sie die Kategorie Risikoindex-Berechnungsvorschriften | Risikomindernde Maßnahmen.
- Wählen Sie in der Ergebnisliste die risikomindernde Maßnahme.
- Wählen Sie die Aufgabe Überblick über die risikomindernde Maßnahme.
Attestierungsrichtlinien zuweisen
Attestierungsrichtlinien zuweisen
Mit dieser Aufgabe legen Sie fest, für welche Attestierungsrichtlinien eine risikomindernde Maßnahme gilt.
Um Attestierungsrichtlinien an risikomindernde Maßnahmen zuzuweisen
- Wählen Sie die Kategorie Risikoindex-Berechnungsvorschriften | Risikomindernde Maßnahme.
- Wählen Sie in der Ergebnisliste die risikomindernde Maßnahme.
- Wählen Sie die Aufgabe Attestierungsrichtlinien zuweisen.
- Doppelklicken Sie im Bereich Zuordnungen hinzufügen auf die Attestierungsrichtlinien, die zugewiesen werden sollen.
- ODER -
Doppelklicken Sie im Bereich Zuordnungen entfernen auf die Attestierungsrichtlinien, deren Zuweisung entfernt werden soll.
- Speichern Sie die Änderungen.
Risikominderung berechnen
Risikominderung berechnen
Die Signifikanzminderung einer risikomindernden Maßnahme gibt den Wert an, um den sich der Risikoindex einer Attestierungsrichtlinie reduziert, wenn die Maßnahme umgesetzt wird. Auf Basis des erfassten Risikoindex und der Signifikanzminderung errechnet der One Identity Manager einen reduzierten Risikoindex. Der One Identity Manager liefert Standard-Berechnungsvorschriften für die Berechnung der reduzierten Risikoindizes. Diese Berechnungsvorschriften können mit den One Identity Manager-Werkzeugen nicht bearbeitet werden.
Der reduzierte Risikoindex berechnet sich aus dem Risikoindex der Attestierungsrichtlinie und der Summe der Signifikanzminderungen aller zugewiesenen risikomindernden Maßnahmen.
Risikoindex (reduziert) = Risikoindex - Summe der Signifikanzminderungen
Wenn die Summe der Signifikanzminderung größer als der Risikoindex ist, wird der reduzierte Risikoindex auf den Wert 0 gesetzt.