Risikomindernde Maßnahmen erstellen
Um eine risikomindernde Maßnahme für Attestierungsrichtlinien zu erstellen
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Wählen Sie im Manager die Kategorie Attestierung | Attestierungsrichtlinien.
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Wählen Sie in der Ergebnisliste eine Attestierungsrichtlinie.
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Wählen Sie die Aufgabe Risikomindernde Maßnahmen zuweisen.
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Wählen Sie die Aufgabe Risikomindernde Maßnahme erstellen.
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Erfassen Sie die Stammdaten der risikomindernden Maßnahme.
- Speichern Sie die Änderungen.
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Wählen Sie die Aufgabe Attestierungsrichtlinien zuweisen.
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Doppelklicken Sie im Bereich Zuordnungen hinzufügen auf die Attestierungsrichtlinien, die zugewiesen werden sollen.
- Speichern Sie die Änderungen.
Detaillierte Informationen zum Thema
Attestierung für einzelne Objekte starten
Mit dieser Aufgabe können Sie Attestierungen unabhängig vom Zeitplan starten. Wenn Sie die Aufgabe ausführen, wird ein separates Fenster geöffnet. In diesem wählen Sie aus der Liste aller Attestierungsobjekte die Objekte aus, die aktuell attestiert werden sollen. Die Auswahl gilt nur einmalig.
Für die ausgewählten Attestierungsobjekte wird die Option Veraltete Vorgänge automatisch schließen nicht berücksichtigt.
Wenn der Attestierungsrichtlinie eine Stichprobe zugeordnet ist, können Sie einzelne Objekte aus den Stichprobendaten auswählen. Die Option Elemente nach Attestierungslauf entfernen wird nicht berücksichtigt; die Attestierungsdaten werden nach dem Attestierungslauf nicht gelöscht.
Um Attestierungen für ausgewählte Objekte zu starten
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Wählen Sie im Manager die Kategorie Attestierung > Attestierungsrichtlinien.
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Wählen Sie in der Ergebnisliste die Attestierungsrichtlinie. Wählen Sie die Aufgabe Stammdaten bearbeiten.
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Wählen Sie die Aufgabe Attestierungsvorgänge für einzelne Objekte jetzt erstellen.
Ein separates Fenster wird geöffnet.
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Aktivieren Sie in der Spalte Attestierung jedes Objekt, für das die Attestierung durchgeführt werden soll.
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Klicken Sie Starten.
Für die ausgewählten Attestierungsobjekte werden Attestierungsvorgänge erstellt. Sobald der DBQueue Prozessor den Auftrag bearbeitet hat, sehen Sie die neu erstellten Attestierungsvorgänge in der Navigationsansicht unter dem Menüeintrag Attestierungsläufe > <Attestierungsrichtlinie> > Attestierungsläufe > <Jahr> > <Monat> > <Tag> > Offene Attestierungen.
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Klicken Sie Schließen.
Verwandte Themen
Bedingungen anzeigen oder ausblenden
Die Bedingung, die die Attestierungsobjekte ermittelt, wird im Where-Klausel-Assistenten angezeigt und bearbeitet. Die SQL-Abfrage dieser Bedingung kann auf dem Stammdatenformular angezeigt werden.
Um die Bedingung zur Ermittlung der Attestierungsobjekte auf dem Stammdatenformular anzuzeigen
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Wählen Sie im Manager die Kategorie Attestierung > Attestierungsrichtlinien.
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Wählen Sie in der Ergebnisliste die Attestierungsrichtlinie und führen Sie die Aufgabe Stammdaten bearbeiten aus.
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Wählen Sie die Aufgabe Bedingung anzeigen.
Auf dem Stammdatenformular wird das Eingabefeld Bedingung angezeigt. Die Bedingung ist als Where-Klausel für Datenbankabfragen formuliert. Sie kann direkt bearbeitet werden.
Um die Bedingung zur Ermittlung der Attestierungsobjekte auszublenden
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Wählen Sie im Manager die Kategorie Attestierung > Attestierungsrichtlinien.
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Wählen Sie in der Ergebnisliste die Attestierungsrichtlinie und führen Sie die Aufgabe Stammdaten bearbeiten aus.
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Wählen Sie die Aufgabe Bedingung ausblenden.
Das Eingabefeld Bedingung wird nicht weiter auf dem Stammdatenformular angezeigt.
Attestierungsrichtlinien kopieren
Von Attestierungsrichtlinien können Kopien erstellt werden. Kopien können Sie beispielsweise nutzen, um Standard-Attestierungsrichtlinien unternehmensspezifisch anzupassen.
Um eine Attestierungsrichtlinie zu kopieren
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Wählen Sie im Manager die Kategorie Attestierung > Attestierungsrichtlinien.
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Wählen Sie in der Ergebnisliste die Attestierungsrichtlinie.
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Wählen Sie die Aufgabe Kopie erstellen.
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Bestätigen Sie die Sicherheitsabfrage mit Ja.
Auf dem Stammdatenformular wird die Kopie der Attestierungsrichtlinie mit der Bezeichnung <Bezeichnung der originalen Attestierungsrichtlinie> (Kopie) angezeigt. Sie können diese Attestierungsrichtlinie bearbeiten.