Über Bereichsgrenzen können Sie innerhalb der Zusatzeigenschaften eine weitere Unterteilung vornehmen. Die Angabe von Bereichsgrenzen für Zusatzeigenschaften ist nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie eine untere Bereichsgrenze definieren, müssen Sie nicht unbedingt eine obere Bereichsgrenze festlegen. Wenn Sie jedoch eine obere Bereichsgrenze angeben, so müssen Sie auch eine untere Bereichsgrenze festlegen.
Bei der Definition von Bereichsgrenzen beachten Sie Folgendes:
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Grundsätzlich ist jede beliebige Zeichenkette als untere oder obere Bereichsgrenze zulässig.
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Als Platzhalter für beliebig viele (auch Null) Zeichen kann * verwendet werden.
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Platzhalter dürfen nur am Ende einer Zeichenkette stehen, beispielsweise AB*. Nicht zulässig ist beispielsweise *AB oder A*B.
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Wenn Sie die untere Bereichsgrenze ohne Platzhalter angeben, dann dürfen Sie auch für die obere Bereichsgrenze keinen Platzhalter verwenden.
Für die Zeichenkettenlänge gibt es folgende Einschränkungen:
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Wenn Sie die untere Bereichsgrenze und die obere Bereichsgrenze ohne Platzhalter eintragen, so müssen beide Zeichenketten gleich lang sein, beispielsweise untere Bereichsgrenze 123/obere Bereichsgrenze 456. Nicht zulässig ist beispielsweise untere Bereichsgrenze 123/obere Bereichsgrenze 45 oder untere Bereichsgrenze 123/obere Bereichsgrenze 4567.
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Wenn Sie in der unteren Bereichsgrenze einen Platzhalter verwenden und in der oberen Bereichsgrenzen keinen Platzhalter nutzen, dann muss die Zeichenkettenlänge der oberen Bereichsgrenze gleich oder größer der Zeichenkettenlänge der unteren Bereichsgrenze sein.
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Wenn Sie in der unteren Bereichsgrenze und in der oberen Bereichsgrenze einen Platzhalter verwenden, so müssen beide Zeichenketten gleich lang sein, beispielsweise untere Bereichsgrenze 123*/obere Bereichsgrenze 456*. Nicht zulässig sind beispielsweise untere Bereichsgrenze 123*/obere Bereichsgrenze 45* oder untere Bereichsgrenze 123*/obere Bereichsgrenze 4567*.