Risikomindernde Maßnahmen können in folgenden Funktionen des One Identity Manager definiert werden.
Funktion | Objekttyp | Anwendung | Verfügbar im Modul |
---|---|---|---|
Compliance | Complianceregeln | Mindern das Risiko, das mit Verletzungen von Regeln verbunden ist. | Modul Complianceregeln |
Regelverletzungen | Mindern das Risiko, das mit mit der Ausnahmegenehmigung einer konkreten Regelverletzung verbunden ist. | ||
SAP Funktionen | Mindern das Risiko, das SAP Benutzerkonten die SAP Funktion treffen. | Modul SAP R/3 Compliance Add-on | |
Attestierung | Attestierungsrichtlinien | Mindern das Risiko, das mit abgelehnten Attestierungsvorgängen verbunden ist. | Modul Attestierung |
Attestierungsvorgänge | Mindern das Risiko, das mit der Ablehnung eines konkreten Attestierungsvorgangs verbunden ist. | ||
Unternehmensrichtlinien | Unternehmensrichtlinien | Mindern das Risiko, das mit Verletzungen von Richtlinien verbunden ist. | Modul Unternehmensrichtlinien |
Richtlinienverletzungen | Mindern das Risiko, das mit der Ausnahmegenehmigung einer konkreten Richtlinienverletzung verbunden ist. |
Um risikomindernde Maßnahmen zu bearbeiten
- Aktivieren Sie im Designer den Konfigurationsparameter QER | CalculateRiskIndex und kompilieren Sie die Datenbank.
Wenn Sie den Konfigurationsparameter zu einem späteren Zeitpunkt deaktivieren, werden die nicht benötigten Modellbestandteile und Skripte deaktiviert. SQL Prozeduren und Trigger werden weiterhin ausgeführt. Ausführliche Informationen zum Verhalten präprozessorrelevanter Konfigurationsparameter und zur bedingten Kompilierung finden Sie im One Identity Manager Konfigurationshandbuch.
Um risikomindernde Maßnahmen an Complianceregeln, SAP Funktionen, Attestierungsrichtlinien oder Unternehmensrichtlinien zuzuweisen, nutzen Sie den Manager. Weitere Informationen finden Sie unter Zusätzliche Aufgaben für eine risikomindernde Maßnahme.
Bei der Bearbeitung von Ausnahmegenehmigungen für Regelverletzungen im Web Portal können Sie risikomindernde Maßnahmen direkt an eine konkrete Regelverletzung zuweisen. Bei Attestierungen im Web Portal können Sie risikomindernde Maßnahmen direkt an einen konkreten Attestierungsvorgang zuweisen. Bei der Bearbeitung von Ausnahmegenehmigungen für Richtlinienverletzungen im Web Portal können Sie risikomindernde Maßnahmen direkt an eine konkrete Richtlinienverletzung zuweisen.