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Identity Manager 8.1.4 - Web Portal Anwenderhandbuch

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Attestierungsrichtlinie bearbeiten

Im Menü Attestierungsrichtlinien verwalten können Sie Attestierungsrichtlinien bearbeiten. Wenn Sie die Option Deaktivierte Richtlinien anzeigen aktivieren, können Sie diese Richtlinien ebenfalls bearbeiten.

Um eine Attestierungsrichtlinie zu bearbeiten

  1. Öffnen Sie das Menü Attestierungsrichtlinien verwalten.
  2. Markieren Sie die gewünschte Attestierungsrichtlinie und klicken Sie in der Spalte Aktionen.

    HINWEIS: Das System enthält Standard-Attestierungsrichtlinien. Diese Richtlinien sind eingeschränkt editierbar. Bisher können die Felder Entscheidungsrichtlinie, Zeitplan der Berechnung, Bearbeitungszeit und die Option Veraltete Vorgänge automatisch schließen bearbeitet werden. Möchten Sie weitergehende Änderungen an einer Standard-Attestierungsrichtlinie vornehmen, erstellen Sie eine Kopie und bearbeiten Sie diese.

    HINWEIS: Wenn Sie die Option Veraltete Vorgänge automatisch schließen aktivieren, werden nicht bearbeitete Attestierungsvorgänge, die außerhalb der Bearbeitungsfrist liegen, ausgeblendet.

  3. Bearbeiten Sie in der Ansicht Stammdaten die Richtlinie nach Ihren Wünschen.

    Weitere Informationen finden Sie unter Attestierungsrichtlinie hinzufügen. Sie können außerdem neue Bedingungen hinzufügen, bestehende ändern oder löschen. Welche Datenfelder bearbeitbar sind, hängt von Ihrer Zugriffsberechtigung ab. Weitere Informationen finden Sie unter Bedingung hinzufügen.

  4. Klicken Sie Speichern.

Attestierungsverfahren ändern

Bevor Sie Angaben oder Änderungen an der Attestierungsrichtlinie speichern, stellen Sie die Verknüpfungsart für die Objektauswahl ein. Diese Einstellung nehmen Sie im Feld Attestierungsverfahren vor, wenn Sie eine neue Attestierungsrichtlinie anlegen oder bearbeiten. Folgende Verknüpfungsarten stehen zur Auswahl.

Tabelle 36: Verknüpfungsarten

Verknüpfungsart

Beschreibung

Beispiel

Alle Bedingungen müssen erfüllt sein.

Für alle Objekte, die jede der Bedingungen erfüllen, werden bei der nächsten Ausführung der Attestierungsrichtlinie neue Attestierungsvorgänge angelegt. Erfüllt ein attestierendes Objekt eine Bedingung nicht, wird dieses Objekt keiner Attestierung unterzogen. Außerdem erzeugt die Anwendung dieser Verknüpfungsart eine Schnittmenge aus allen einzelnen Bedingungen der ausgewählten Objekte.

Für die Attestierungsrichtlinie des Typs "Mitgliedschaften in Organisationen" gibt es unter anderem die Bedingungen des Typus "Abteilungen mit passendem Namen" und "Attestierung nach Attestierungsstatus". Ist diese Verknüpfungsart aktiv, wird neben den Ergebnissen zu den einzelnen Bedingungen auch die Summe der Ergebnisse zu beiden Bedingungen angezeigt.

Mindestens eine Bedingung muss erfüllt sein

Für alle Objekte, die mindestens eine der Bedingungen erfüllen, werden bei der nächsten Ausführung der Attestierungsrichtlinie neue Attestierungsvorgänge angelegt. Die Anwendung dieser Verknüpfungsart erzeugt eine Obermenge aus allen einzelnen Bedingungen der ausgewählten Objekte.

Für die bereits oben erwähnte Attestierungsrichtlinie gelten mehrere Bedingungen. Da diese Verknüpfungsart fordert, das mindestens eine Bedingung erfüllt sein muss, wird beim Attestierungsvorgang die Obermenge der zu attestierenden Objekte als Summe der gefundenen Objekte angezeigt.

Um eine Verknüpfungsart der Objekte auszuwählen

  1. Öffnen Sie das Menü Attestierungsrichtlinien verwalten.
  2. Nehmen Sie eine der folgenden Aktionen vor:
    1. Erstellen Sie eine neue Attestierungsrichtlinie.

      Weitere Informationen finden Sie unter Attestierungsrichtlinie hinzufügen.

    2. Bearbeiten Sie die gewünschte Attestierungsrichtlinie.

      Weitere Informationen finden Sie unter Attestierungsrichtlinie bearbeiten.

  3. Nehmen Sie eine der folgenden Aktionen vor:
    1. Weisen Sie der Attestierungsrichtlinie in der Ansicht Stammdaten über Zuweisen ein Attestierungsverfahren zu.
    2. Weisen Sie der Attestierungsrichtlinie in der Ansicht Stammdaten über Ändern ein anderes Attestierungsverfahren zu.
  4. Speichern Sie die Änderungen.

Attestierungsrichtlinie kopieren

Im Menü Attestierungsrichtlinien verwalten können Sie außerdem Attestierungsrichtlinien kopieren und bearbeiten. Wenn Sie die Option Deaktivierte Richtlinien anzeigen aktivieren, können Sie diese Richtlinien ebenfalls bearbeiten.

Kopierte Attestierungsrichtlinien können wieder gelöscht werden.

Um eine Attestierungsrichtlinie zu kopieren

  1. Öffnen Sie das Menü Attestierungsrichtlinien verwalten.
  2. Markieren Sie die gewünschte Attestierungsrichtlinie und klicken Sie in der Spalte Aktionen.

    HINWEIS: Das System enthält Standard-Attestierungsrichtlinien. Diese Richtlinien sind eingeschränkt editierbar. Bisher können die Felder Entscheidungsrichtlinie, Zeitplan der Berechnung, Bearbeitungszeit und die Option Veraltete Vorgänge automatisch schließen bearbeitet werden. Möchten Sie weitergehende Änderungen an einer Standard-Attestierungsrichtlinie vornehmen, erstellen Sie eine Kopie und bearbeiten Sie diese.

    HINWEIS: Wenn Sie die Option Veraltete Vorgänge automatisch schließen aktivieren, werden nicht bearbeitete Attestierungsvorgänge, die außerhalb der Bearbeitungsfrist liegen, ausgeblendet.

  3. Bearbeiten Sie in der Ansicht Stammdaten die Richtlinie nach Ihren Wünschen.

    Weitere Informationen finden Sie unter Attestierungsrichtlinie hinzufügen. Sie können außerdem neue Bedingungen hinzufügen, bestehende ändern oder löschen. Welche Datenfelder bearbeitbar sind, hängt von Ihrer Zugriffsberechtigung ab. Weitere Informationen finden Sie unter Bedingung hinzufügen.

  4. Klicken Sie Speichern.

Attestierungsrichtlinie löschen

Im Menü Attestierungsrichtlinien verwalten können Sie außerdem Attestierungsrichtlinien löschen.

Kopierte Attestierungsrichtlinien können sowohl in der Ansicht Attestierungsrichtlinie verwalten als auch in der Ansicht Attestierungsrichtlinien bearbeiten gelöscht werden.

Um eine Attestierungsrichtlinie zu löschen

  1. Öffnen Sie das Menü Attestierungsrichtlinien verwalten.
  2. Nehmen Sie eine der folgenden Aktionen vor.
    1. Markieren Sie die kopierte Attestierungsrichtlinie und klicken Sie in der Spalte Aktionen .

      - ODER -

    2. Markieren Sie die gewünschte Attestierungsrichtlinie, die Sie kopieren möchten oder die Sie bereits früher kopiert haben, und klicken Sie in der Spalte Aktionen .

      Die Ansicht Attestierungsrichtlinie bearbeiten wird angezeigt.

    3. Klicken Sie Löschen, wenn die Bearbeitung der Richtlinie nicht mehr erforderlich ist.
  3. Bestätigen Sie die Meldung zur Löschung mit Ja.

    Die Attestierungsrichtlinie wird nicht mir in der Liste angezeigt.

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